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WAS IST EIN
WERTGUTACHTEN?
Eine professionelle und kostenpflichtige Bewertung Ihrer Immobilie durch einen geprüften/zertifizierten Immobiliengutachter wird in Form eines Wertgutachtens erstellt. Hierbei unterscheidet man zwischen diversen Arten von Gutachten und dem Zweck, für den ein Gutachten erstellt werden soll. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller relevanten Informationen finden Sie im nachfolgenden Text.

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WELCHE ARTEN VON GUTACHTEN GIBT ES BEI UNS?
Allgemeine
Preisfindung
(meist für den privaten Gebrauch)
Individuelles
Kurzgutachten
(meist für Immobilien-Übertragungen)
Standardisierte
Wertermittlung
(meist für Erbschaften / Scheidungen)
Restnutzungsdauer-Gutachten
(Erhöhung der Gebäudeabschreibung)
Großes Verkehrswert-Gutachten
(Gerichtsgutachten nach § 194 BauGB)
Universelle
Immobilienberatung
(Besichtigung, Kauf/Verkauf, u.v.m.)
GROßES VERKEHRSWERTGUTACHTEN NACH § 194 BauGB
Ein umfangreiches (großes) Verkehrswertgutachten, auch bekannt als Vollgutachten, liefert eine detaillierte Wertbestimmung einer Immobilie. Es enthält klare Erläuterungen zur Vorgehensweise und Wertermittlung. Ein typisches Verkehrswert-gutachten eines Sach-verständigen umfasst in der Regel ca. 40 - 50 Seiten und erfordert einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen für die Erstellung. Bei komplexen Sachlagen kann die Bearbeitungszeit des Gutachtens länger ausfallen.
Wenn es um Erbschaften oder Scheidungs-angelegenheiten geht und keine einvernehmliche Einigung erzielt wird, empfiehlt es sich, den Verkehrswert einer Immobilie professionell durch ein Vollgutachten bestimmen zu lassen. Ein solches Vollgutachten wird von einem offiziellen Gutachter erstellt und kann als zuverlässige Quelle vor Gericht und bei öffentlichen Behörden verwendet werden.
Je nach Verwendungszweck
können in Deutschland drei anerkannte Bewertungs-
verfahren zur Erstellung
eines Gutachtens
herangezogen werden:
-Das Ertragswertverfahren
-Das Sachwertverfahren
-Das Vergleichswertverfahren
WANN BENÖTIGE ICH EIN
WERTGUTACHTEN FÜR MEINE IMMOBILIE?
Gutachten sinnvoll
Einvernehmliche Scheidung
Immobilienverkauf
Immobilienkauf
Erbschaft oder Schenkung
Ermittlung von Betriebsvermögen
Gutachten notwendig
Scheidung mit Rechtsstreit
Erbschaftsauseinandersetzungen
Anfechten von Erbschaftssteuer
Zwangsversteigerung
Beleihung/Finanzierung
Steuerersparnis bei Gebäudeabschreibung
WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH
FÜR EIN IMMOBILIEN-WERTGUTACHTEN?
Für die Erstellung eines Wertgutachtens benötigt der Sachverständige objektbezogene Unterlagen von Ihrer Immobilie.
Grundsätzlich handelt es sich dabei um folgende Objektunterlagen:
Standardunterlagen:
- Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Auszug aus der Flurkarte
- Bauzeichnungen des Objektes
- Berechnung der Wohnfläche
- Berechnung des umbauten Raumes
- Belege von Modernisierungen (zum Beispiel einer energetischen Sanierung)
- Energieausweis
- Eigentumswohnung: Protokolle der letzten 3 Eigentümer-versammlungen, Teilungserklärung, Nebenkostenabrechnung
- Vermietete Immobilie: Mietvertrag und Nettokaltmiete
- Erbbaurecht: aktueller Erbbauzins und Erbbaurechtsvertrag
- Denkmalgeschützte Immobilie: Denkmalbescheid
Spezielle Unterlagen
nach Objektart:
WELCHEN VORTEIL HAT EIN WERTGUTACHTEN FÜR SIE?
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, kann Ihnen ein Wertgutachten helfen, einen realistischen Verkaufspreis für Ihre Immobilie festzulegen.
Das Gutachten liefert Informationen darüber, welcher Preis aufgrund der aktuellen Marktsituation angemessen ist, damit Sie den Verkaufspreis für Ihr Objekt weder zu hoch noch zu niedrig ansetzen. Zudem können Sie mit einem qualifizierten Gutachten den Wert und Preis gegenüber potenziellen Käufern rechtfertigen.

WAS KOSTET EIN WERTGUTACHTEN FÜR IMMOBILIEN?
Die Gebühren für ein Wertgutachten richten sich in der Regel nach den folgenden Kriterien:

- Gebäudetyp
- Größe
- Lage
- Zustand
- Ausstattung
- Nutzungsart
- Art und Umfang des Gutachtens
- besondere wertbeeinflussende Umstände
Da jede Immobilie einzigartig ist und wir stets auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden eingehen, erstellen wir Ihnen gerne ein speziell auf Sie und Ihre Immobilie zugeschnittenes Angebot.
Die Grundgebühr für beispielsweise eine qualifizierte Preisfindung liegt bei 295 € inkl. MwSt. (unverbindliches Preisbeispiel).





